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- Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein kann seit dem 1. November 2022 von Beschäftigten, Freiberuflern, Inhabern von Kleinstbetrieben und Auszubildenden in Schleswig-Holstein in Anspruch genommen werden. Die Förderung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein.

Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, maximal jedoch 1500 Euro pro Kalenderjahr. Die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber oder die/ der selbstständig Erwerbstätige muss die verbleibenden 60 Prozent der Kosten übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Schleswig-Holstein kofinanziert.

Der Weiterbildungsbonus muss ca. vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt werden. Für Angestellte gilt: Der Arbeitgeber muss seinen Sitz bzw. eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Möchte die Förderempfängerin / der Förderempfänger an einer Weiterbildung außerhalb Schleswig-Holsteins teilnehmen, muss im Antrag dargelegt werden, dass in Schleswig-Holstein keine vergleichbare Weiterbildung angeboten wird.

Weiterführende Informationen:

Kontakt zur Investitionsbank Schleswig-Holstein:

  • Telefon: 0431 9905-2222
  • E-Mail: foerderprogramme[at]ib-sh.de

Quelle und weitere Informationen: www.­ib-sh.­de


Information: erstellt am 03.11.09, zuletzt geändert am 14.08.23
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