Inhalt
Das Bildungsziel
Das vorrangige Ziel der Fachschule Wirtschaft ist es, kaufmännische Angestellte nach ihrer beruflichen Erstausbildung und einer anschließenden kaufmännischen Berufstätigkeit weiterzubilden, um ihre beruflichen Fachkenntnisse zu erweitern. Von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Arbeitsplätzen mit gehobenem Anforderungsprofil werden auch hohe Selbst- und Sozialkompetenzen gefordert. Deren vertiefte Ausbildung will die Fachschule ebenfalls unterstützen. Drittens können Sie Ihren Fachhochschulabschluss nachholen und so die Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen im gesamten Bundesgebiet erwerben.
Aufnahmevoraussetzungen
1. schulische Aufnahmevoraussetzung
mindestens der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
und
2. berufliche Aufnahmevoraussetzung
a) der Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf mit dem entsprechenden Abschluss der Berufsschule und eine kaufmännische Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr, die auch während der FSW-Zeit abgeleistet werden kann
oder
b) der Abschluss der Berufsschule aus nicht kaufmännischen Ausbildungsgängen und der Nachweis einer kaufmännischen Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren. Sie dürfen in diesem Fall zwei Jahre Ihrer kaufmännischen Berufstätigkeit während Ihrer Fachschulausbildung ableisten, wenn Sie in einem ungekündigten Dienstverhältnis stehen.
Sollten Sie sich noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden und über die Fachhochschulreife verfügen, müssen wir prüfen, ob wir Sie schon in die Fachschule aufnehmen können
Sie werden von uns geschult im
fachrichtungsbezogenen Lernbereich mit den Lernfeldern
- LF 1: Unternehmen gründen, finanzieren und strategisch gestalten
- LF 2: Kernprozesse des Unternehmens planen, steuern und kontrollieren
- LF 3: Personalwirtschaftliche Prozesse gestalten
- LF 4: Vorschriften des Wirtschafts-und Steuerrechts anwenden
- LF 5: Volkswirtschaftliche und wirtschaftspolitische Mechanismen bewerten
- LF 6: Geschäftsvorgänge verarbeiten und bilanzielle Auswirkungen beurteilen
- LF 7: Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
- LF 8: Controlling für die operative Planung, Steuerung und Kontrolle nutzen
- LF 9: Strategische Entscheidungen zur nachhaltigen Existenzsicherung unterstützen
- Wahlpflichtbereich: Betriebs-und Arbeitspädagogik
und im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich mit den Fächern
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Wirtschaftsmathematik
- Informatik
Abschluss und weitere Berechtigungen
Der Fachschulbesuch schließt mit einer Prüfung ab. Der Abschluss berechtigt Sie dazu, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Betriebswirtin“ oder „Staatlich geprüfter Betriebswirt“ zu führen.
Ihr Abschlusszeugnis kann die Fachhochschulreife einschließen (wichtig z.B. für eine Beamtenlaufbahn). In jedem Fall ist der erfolgreiche Abschluss der Fachschule Wirtschaft eine Hochschulzugangsberechtigung.
Im Rahmen des Fachschulbesuchs können Sie die Ausbildereignungnach §6 Abs. 3 AEVO erwerben. Die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht „Berufs-und Arbeitspädagogik“ befreit Sie von der schriftlichen Ausbilder-Eignungsprüfung durch die Industrie-und Handelskammer. Sie erhalten Ihr Ausbilder-Zertifikat am Ende zusammen mit Ihrem FSW-Abschluss.
Wir bieten Ihnen im Englischunterricht an, freiwillig an den Prüfungen zum Fremdsprachenzertifikat (KMK) der Stufe III teilzunehmen.
Unterricht
Der Unterricht erfolgt im Klassenverband mit 17 Wochenstunden an Dienstagen (4 Unterrichtsstunden 17:45 – 21:00 Uhr), an Freitagen (5 Unterrichtsstunden 16:50 – 21:00 Uhr) und an Samstagen (8 Unterrichtsstunden 08:00 – 14:45 Uhr).
In den schleswig-holsteinischen Schulferien findet kein Unterricht statt.
Der Besuch der FSW ist schulgeldfrei, es werden auch keine Prüfungsgebühren erhoben.