Inhalt
Dauer und Zielsetzung
Die Vollzeitausbildung an der Berufsfachschule Sozial-pädagogik dauert zwei Jahre. Der Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ .Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin / zum Sozialpädagogischen Assistenten bereitet auf die selbstständige und teamorientierte Arbeit als sozialpädagogische Zweitkraft im Gruppendienst in den Arbeitsfeldern der Elementarpädagogik und ergänzend in anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt der familienergänzenden Arbeit mit Kindern bis zu 14 Jahren vor. Während der Ausbildung lernen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen mehrwöchiger Praktika zwei verschiedene sozialpädagogische Einrichtungen kennen. Die Ausbildung in den Einrichtungen erfolgt durch eine pädagogisch qualifizierte Anleitung in enger Zusammenarbeit zwischen Praxisstelle und Berufsfachschule.
Aufnahmebedingungen
Aufnahmevoraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer für die Ausbildung förderlichen praktischen Tätigkeit kann der Notendurchschnitt um bis zu 0,5 verbessert werden. Die Schule entscheidet über die Aufnahme nach der Zahl der vorhandenen Schulplätze und dem erreichten Notendurchschnitt. Soweit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, ist das Halbjahreszeugnis der Abschlussklasse das Bewerbungszeugnis. Ein besseres Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden dann in ein Nachrückverfahren des Bewerbungsverfahrens aufgenommen.
Bei einem Schulabschluss im Ausland ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lehren, lernen, beurteilen“ vorzulegen.
Unterricht
Berufsbezogener Lernbereich
Der Unterricht umfasst folgende Lernfelder:
- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektive entwickeln
- Lernfeld 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
- Lernfeld 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
- Lernfeld 4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
- Deutsch / Kommunikation
- Politik / Wirtschaft
- Religion / Philosophie
- Englisch
Wahlpflichtbereich
Pädagogische Praxiswochen:
- Unterstufe:2 + 8 Wochen (in Kindergärten für Kinder von 3 –6 Jahren)
- Oberstufe: 10 Wochen (in einer anderen Einrichtung für Kinder bis 14 Jahre)
Die Praktikumszeiten können auch in die Ferien hineinreichen.
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
- Mathematik
Naturpädagogik
In Form des „Grünen Klassenzimmers“ wird in einer Klasse der Schwerpunkt Natur- und Umwelterziehung vermittelt. Dafür werden u.a. einmal wöchentlich auf dem Jugend- und Naturschutzhof Ringstedtenhof naturpädagogische und ökologische Inhalte erarbeitet.
Durch kontinuierliche Leistungsnachweise und wenn die Erfüllung der inhaltlichen Standards über jeweils eine schriftliche Prüfung in „Deutsch“, „Fremdsprache“ und „Mathematik“ nachgewiesen wird, kann die Fachhochschulreife erworben werden (im Rahmen der schulischen Möglichkeiten; bei zu hoher Nachfrage Eingangstest möglich). Der Abschluss schließt die Berechtigung für ein Studium an einer Fachhochschule ein.
Möglichkeiten nach Abschluss
- pädagogisch unterstützende Arbeit mit Kindern bis zum Alter von 14 Jahren als weitere Fachkraft neben Erzieherin / Erzieher oder Sozialpädagogin / Sozialpädagogen
- Weiterqualifizierung zur Erzieherin/ zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik(Anrechnung der Ausbildungszeit)
- Fortbildung im Beruf
- ggf. Studium an Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland
Ausbildungskosten
Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Sie wird bei entsprechenden Voraussetzungen über BAföG unterstützt. Für die Durchführung besonderer Unterrichtsaufgaben (z.B. Projekte, Exkursionen) und für Materialien / Literaturkönnen Kostenbeiträge anfallen. Pro Schuljahr wird ein Kopiergeld in Höhe von € 10,- erhoben. Eine Klassenfahrt (kostenpflichtig) ist Bestandteil der Ausbildung.